Anerkennungsverfahren von Berufsqualifikationen aus dem Ausland auf neuem Höchststand
Aus Albanien kommen die meisten Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, aus Syrien die meisten Ärztinnen und Ärzte
Im Jahr 2018 wurden in Baden-Württemberg im Rahmen der Anerkennungsstatistik 9 220 Verfahren auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation bearbeitet. Dies stellt einen neuen Höchststand dar und bedeutet einen Anstieg um 1 891 Verfahren und damit um 26 % gegenüber dem Vorjahr. Von den 8 386 abgeschlossenen Verfahren wurden nach Auswertungen des Statistischen Landesamts 4 557 Anträge bewilligt und somit in 54 % der Fälle die Berufsqualifikation als vollständig gleichwertig anerkannt. Dies bedeutet, dass die Antragstellenden nunmehr zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt sind.
Bei weiteren 3 067 Anträgen (knapp 37 %) erfolgte ein Bescheid mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme. In solchen Fällen müssen die Antragstellenden einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung absolvieren, damit die festgestellten wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden können. Als teilweise gleichwertig bzw. mit beschränktem Berufszugang wurde die Berufsqualifikation in 342 Verfahren angesehen. Negativ beschieden wurden nur 5 % aller Anträge (420 Verfahren).
Der Verfahrensanstieg ist zum überwiegenden Teil auf den Zuwachs bei den medizinischen Gesundheitsberufen zurückzuführen. Wurden im Jahr 2017 in dieser Berufshauptgruppe noch 3 918 Anerkennungsverfahren registriert, so waren dies im Jahr 2018 bereits 5 519 Anerkennungsverfahren, also 1 601 Verfahren bzw. 41 % mehr. Fast 60 % aller Anerkennungsverfahren betrafen damit medizinische Gesundheitsberufe.
Auf Platz Eins lag der Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/in mit 3 105 Verfahren und einem Anstieg um 66 % gegenüber dem Jahr 2017. Nahezu vier von fünf Antragstellenden absolvierten ihre Ausbildung in einem Balkanstaat. In über 32 % der Fälle (1 006 Verfahren) wurde die Ausbildung in Albanien absolviert, gefolgt von Serbien mit 546 Anerkennungsverfahren. Mit nur sieben negativ beschiedenen Verfahren war die Ablehnungsquote in diesem Beruf minimal.
Auf dem zweiten Platz der Anerkennungsverfahren fand sich der Beruf Arzt/Ärztin (Erteilung der Approbation) mit 1 549 Verfahren. Hier war die Verteilung nach Ausbildungsstaaten weitaus differenzierter. Unter den am stärksten besetzten Ausbildungsstaaten waren Syrien (381 Verfahren), Irak (87 Verfahren) und Ägypten (80 Verfahren). Damit machten diese drei Nahost-Staaten über 35 % aller Anerkennungsverfahren aus. Aber auch Ausbildungen in Rumänien waren mit 88 Verfahren stark vertreten. Negativ beschieden wurden lediglich 4 Verfahren.
Im Beruf Erzieher/in, der sich mit 735 Anerkennungsverfahren auf Platz Drei befand, führten mit 127 negativ beschiedenen Verfahren nahezu 18 % aller abgeschlossenen Verfahren nicht zur Erlaubnis einer Berufsausübung.
Abgesehen von einigen Berufen, wie zum Beispiel Arzt/Ärztin oder Ingenieur/in ist die Anerkennungsstatistik weiblich geprägt: 60 % aller Verfahren werden von Frauen beantragt.
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Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Pressemitteilung 215/2019
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