Arbeitsmarkt auch weiterhin robust
Die Arbeitslosenquote verzeichnet einen Rückgang um 0,1 Prozentpunkte. Insbesondere unter den Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren ist der Rückgang deutlich sichtbar. Grund dafür ist, dass viele Ausbildungsverhältnisse begonnen haben. Es wurden aber weniger offene Stellen neu gemeldet als im September 2021.
• 235.965 Arbeitslose im September 2022
• Quote sinkt minimal auf 3,7 Prozent
• Jugendarbeitslosigkeit sinkt auf 3,1 Prozent
Im September 2022 waren in Baden-Württemberg 235.965 Menschen arbeitslos gemeldet, 5.534 weniger als im August 2022. Insgesamt sinkt die Arbeitslosenquote minimal um 0,1 Prozentpunkte auf 3,7 Prozent. Der Rückgang der Arbeitslosenzahlen von August auf September ist saisonüblich und vor allem darauf zurückzuführen, dass viele Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse im September beginnen; er fällt in diesem September jedoch relativ schwach aus. Die Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren hat gegenüber dem Vormonat abgenommen.
Die Jugendarbeitslosigkeit sank im Vergleich zum Vormonat um 0,3 Prozentpunkte auf 3,1 Prozent. Es waren 2,841 (9,5 Prozent) weniger junge Menschen unter 25 Jahren ohne Arbeit als im Vormonat.
Christian Rauch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit erläutert: „Aktuell bewegt sich die Arbeitskräftenachfrage trotz großer wirtschaftlicher und politischer Unsicherheiten weiterhin auf einem hohen Niveau. Der hohe Bestand an Arbeitsstellen spiegelt die Besetzungsschwierigkeiten offener Stellen wider. Einzelne Frühindikatoren deuten jedoch erstmalig auf die Verunsicherung der Unternehmen und die daraus resultierende Zurückhaltung für die nächsten Monate hin.“
An die jungen Menschen in Baden-Württemberg appelliert Christian Rauch: „Es gibt noch viele Betriebe, die noch für dieses Jahr Auszubildende suchen. Auch nach dem 1. September, also auch noch im Oktober oder November, kann eine Ausbildung begonnen werden. Ich möchte Jugendliche, die bis jetzt noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, ermutigen, sich noch für einen Ausbildungsbeginn in diesem Jahr zu bewerben. Für alle, die dabei noch Unterstützung brauchen: Die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Arbeitsagenturen sind für alle Fragen da.“
Starker Zugang in den Jobcentern
In der Grundsicherung (Rechtskreis SGB II) hat die Arbeitslosigkeit zugenommen. Gund sind weitere Zugänge von ukrainischen Staatsangehörigen, die in den Jobcentern betreut werden. Während in den Agenturen für Arbeit 97.354 Personen arbeitslos gemeldet waren und damit rund 7.000 weniger als im Vormonat (minus 6,7 Prozent), waren in den Jobcentern 138.611 Menschen arbeitslos gemeldet und damit über 1.400 mehr als im Monat zuvor (plus 1,1 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Arbeitslosen im Bereich der Grundsicherung um 12,2 Prozent gestiegen. In den Jobcentern werden nunmehr fast 59 Prozent aller arbeitslos gemeldeten Menschen betreut.
Entwicklung der Kurzarbeit in Baden-Württemberg
Die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit anzeigen, ist im Vergleich zum Vormonat leicht gesunken. Im September zeigten in Baden-Württemberg 257 Betriebe für 3.738 Beschäftigte Kurzarbeit an. Die tatsächlich realisierte Kurzarbeit kann aufgrund der statistischen Erfassungslogik bis März 2022 ausgewiesen werden, alle Zahlen zu späteren Monaten in diesem Jahr sind vorläufige Werte beziehungsweise Hochrechnungen. Im Juni 2022 haben demnach in Baden-Württemberg hochgerechnet 36.832 Beschäftigte konjunkturell bedingt kurzgearbeitet. Die Kurzarbeiterquote – der Anteil der Kurzarbeiter an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – betrug damit 0,8 Prozent.
Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde bis Ende Dezember 2022 verlängert.
Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt: Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Christian Rauch erinnert an eine wichtige Regelung bei der Anzeige von Kurzarbeit: „Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit wird je nach wirtschaftlicher Entwicklung ansteigen. Für Betriebe und Unternehmen ist jetzt wichtig zu wissen: Bei erneuter Kurzarbeit müssen sie eine neue Anzeige stellen, wenn der letzte Arbeitsausfall und Kurzarbeitergeldbezug mehr als drei Monate zurückliegt. Dies gilt auch dann, wenn ein bewilligter Zeitraum für Kurzarbeit vorliegt.“
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg, Presseinformation Nr. 28/ 2022
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