• 204.199 Arbeitslose im Mai 2022
• Quote sinkt auf 3,2 Prozent
• Jugendarbeitslosigkeit sinkt auf 2,1 Prozent
Der Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg entwickelt sich im Mai saisonbedingt weiterhin positiv. Die Arbeitslosenquote sinkt weiter auf 3,2 Prozent, besonders deutlich ist die Jugendarbeitslosigkeit gegenüber dem Vormonat zurückgegangen, die Quote liegt hier mittlerweile bei 2,1 Prozent. Der Bestand der gemeldeten Arbeitsstellen steigt noch einmal deutlich auf 114.994.
Im Mai 2022 waren in Baden-Württemberg 204.199 Menschen arbeitslos gemeldet, 4.881 und damit 2,3 Prozent weniger als im April. Damit sinkt die Arbeitslosenquote insgesamt auf 3,2 Prozent, bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf 2,1 Prozent.
Der Bestand an Arbeitslosen ist gegenüber dem Vormonat vor allem im Rechtskreis SGB III (Arbeitslosenversicherung) spürbar zurückgegangen, um 3.335 und damit um 3,4 Prozent. Im Rechtskreis SGB II (Grundsicherung) hat sich die Zahl im Vergleich mit dem Vormonat dagegen weniger stark verringert, sie ging um 1.546 und damit um 1,4 Prozent zurück. Diese Entwicklung ist auf die bereits beginnende Betreuung geflüchteter ukrainischer Staatsangehöriger in den Jobcentern zurückzuführen: Sie können ab dem 1. Juni Leistungen nach dem SGB II erhalten. Ansonsten wäre auch in der Grundsicherung der saisontypische Rückgang stärker ausgefallen.
Die Arbeitsnachfrage ist weiter gewachsen
Die Arbeitsagenturen in Baden-Württemberg verzeichnen im Mai über 26.000 neue Meldungen von Stellenangeboten seitens der Arbeitgeber. Mit insgesamt 114.994 liegt der Bestand an gemeldeten Stellen über dem Niveau von Mai 2019, also zu Vor-Corona-Zeiten.
Christian Rauch, Leiter der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, resümiert: „Die Arbeitsnachfrage ist trotz wirtschaftlicher Hindernisse – Materialengpässe, hohe Energiepreise und schwache Konsumlaune – sehr stark. Die direkte Besetzung dieser Stellen wird aufgrund des auch demografisch zunehmenden Fachkräftemangels immer schwieriger. Die Agenturen für Arbeit können die Arbeitgeber dabei unterstützen, nach alternativen Besetzungsmöglichkeiten zu suchen.“
Weiterhin hoher Anteil an Langzeitarbeitslosen
Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist gegenüber dem Vormonat weiter zurückgegangen. Aktuell sind in Baden-Württemberg 70.451 Menschen seit mindestens einem Jahr arbeitslos gemeldet (1.781 weniger als im April 2022). Ihr Anteil an allen Arbeitslosen liegt mit 34,5 Prozent allerdings weiterhin sehr hoch, deutlich über dem Anteil im Mai 2019: Damals waren 50.083 Menschen langzeitarbeitslos, ihr Anteil an allen Arbeitslosen lag bei 26,2 Prozent.
Christian Rauch erinnert: „Ein Teil der Langzeitarbeitslosigkeit resultiert noch aus dem pandemiebedingten Anstieg während Corona. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels kann ich den Betrieben nur empfehlen, auch diese Personenkreise mit in den Blick zu nehmen. Die Agenturen und Jobcenter beraten und unterstützen dabei.“
Kurzarbeitergeld
Die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit anzeigen, ist im Vergleich zum Vormonat erneut gesunken. Im Mai zeigten in Baden-Württemberg 560 Betriebe für 15.872 Beschäftigte Kurzarbeit an. Ein großer Teil der neuen Anzeigen auf Kurzarbeitergeld sind mit Folgen des Ukrainekrieges begründet.
Die tatsächlich realisierte Kurzarbeit kann aufgrund der statistischen Erfassungslogik ausschließlich bis November 2021 ausgewiesen werden.
Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt: Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Ab dem 1. Juni haben Geflüchteten aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung
Die Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden ab 1. Juni grundsätzlich von den Jobcentern betreut. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II).
Gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von SGB II-Leistungen ist eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24 AufenthG und eine erkennungsdienstliche Behandlung, also eine zweifelsfreie Klärung der Identität, oder mindestens die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister (AZR). Ersatzbescheinigungen, die die Ausländerbehörde bis zum 31.05.2022 ausgestellt hat, dürfen bis zum 31.10.2022 anerkannt werden.
Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen. Für die Antragstellung sollte ein Termin vereinbart werden, damit bei Bedarf eine Dolmetscherin bzw. ein Dolmetscher bestellt werden kann.
Bis zur Übernahme der Zahlungen durch die Jobcenter stellen die Kommunen für eine Übergangsfrist von bis zu drei Monaten bzw. wenn die vorstehenden Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind, den Lebensunterhalt über das Asylbewerberleistungsgesetz weiterhin sicher.
Solange die geflüchteten Menschen noch nicht von den Jobcentern betreut werden, können sie sich zur Beratung und Unterstützung für den Einstieg in den Arbeitsmarkt weiterhin an die Agentur für Arbeit wenden.
Die Service-Hotline in ukrainischer und russischer Sprache ist unter 0911 178-7915 erreichbar.
Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II kann auch online gestellt werden.
Der Antrag findet sich unter https://web.arbeitsagentur.de/sgb2ka/ka-ui/pc/.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg, Presseinformation Nr. 13 / 2022