Baden-Württemberg: Unternehmensinsolvenzen im 3. Quartal 2022 deutlich gestiegen
Privatinsolvenzen dagegen weiter rückläufig
Im 3. Quartal 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Baden-Württemberg insgesamt 384 Unternehmensinsolvenzen beantragt. Das waren 72 Insolvenzverfahren oder 23,1 % mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Damit war erstmals wieder ein deutlicher, über alle drei Monate des 3. Quartals 2022 anhaltender Anstieg der Unternehmensinsolvenzen zu beobachten. Dies teilte das Statistische Landesamt nach Auswertung der neuesten Ergebnisse der Insolvenzstatistik mit. Besonders zahlreich waren die Unternehmensinsolvenzen im Bereich der sonstigen Dienstleistungen¹ (90 Anträge) und im Baugewerbe (77 Anträge). 210 Unternehmen, also mehr als die Hälfte der insolventen Unternehmen, hatten die Rechtsform einer GmbH, 126 waren Einzelunternehmen.²
Neben den Unternehmen beantragten auch 2 175 Privatschuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, das waren insgesamt 335 bzw. 13,3 % weniger als im entsprechenden Vorjahresquartal. 1 368 oder 62,9 % dieser Privatinsolvenzen wurden von Verbrauchern, so beispielsweise Arbeitnehmern, Rentnern, Arbeitslosen oder Auszubildenden gestellt. In den übrigen 807 Fällen handelte es sich um Insolvenzverfahren ehemals selbstständig Tätiger, also von abgemeldeten, nicht mehr aktiven Unternehmen, sowie ehemals vollhaftende Gesellschafter von Personengesellschaften, Nachlässen und Gesamtgutverfahren³.
Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, wurden im 3. Quartal des Jahres 2022 somit 2 559 Insolvenzverfahren bei den Amtsgerichten in Baden-Württemberg beantragt, 263 Verfahren oder 9,3 % weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. 2 203 Verfahren wurden eröffnet, 314 Anträge wurden mangels Masse abgewiesen und weitere 42 Anträge über einen Schuldenbereinigungsplan geregelt.
(1)Dazu zählen u. a. die Erbringung persönlicher Dienstleistungen wie Begleitdienste, Heirats- und Partnervermittlung und Tätigkeiten von Tätowierungs- und Piercingstudios.
(2)Die restlichen Unternehmensinsolvenzen betrafen Personengesellschaften (41 Anträge) und sonstige Rechtsformen (7 Anträge), die in der Statistik nicht explizit aufgeschlüsselt werden.
(3) Unter dem Gesamtgut einer Gütergemeinschaft wird das Vermögen verstanden, das die Ehegatten in die Ehe einbringen und während der Ehe erwerben. Es handelt sich um gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten. Gesamtgutinsolvenzverfahren zählen zu den Sonderinsolvenzverfahren.
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Pressemitteilung 332/2022
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