Zum 1. Januar 2020 tritt die Belegausgabepflicht in Kraft. Sie soll für mehr Steuergerechtigkeit sorgen, zu mehr Transparenz verhelfen und Steuerbetrug vermeiden.
Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Das Erstellen des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen.
Das Bundesministerium hat sämtliche FAQs mit allen Fragen und Antworten übersichtlich zusammengestellt.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Referat Öffentlichkeitsarbeit