Corona-Pandemie: Aktuelles zum Kurzarbeitergeld (KUG)

In Folge der Corona-Pandemie hat der Bundestag ein weiteres umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. In diesem enthalten sind auch die Regelungen für Kurzarbeit, die 2021 gelten werden. Welche Regelungen greifen, ist abhängig vom Zeitpunkt, zu dem Kurzarbeit angezeigt wird.
 
Unter welchen Bedingungen welche Regelungen und Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG) ab dem 01. Januar 2021 zutreffen, ist abhängig vom Zeitpunkt, zu dem Betriebe und Unternehmen Kurzarbeit anzeigen.

Eine gute Übersicht und Antworten auf viele Fragestellungen finden Sie hier.

Weitere Fragen beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsagenturen unter der  Rufnummer 0800/ 4555520.

Quelle: Presseinformation Nr. 76/ 2020 der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg

 

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