In 2023 wird das Finanzamt voraussichtlich mehr Kassen-Nachschauen durchführen als in den letzten Jahren. Der Grund: Ende 2022 ist eine Nichtbeanstandungsregelung ausgelaufen. Seit 1. Januar müssen Kassen aus dem Betrieb genommen werden, die keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben. Stößt das Finanzamt auf noch eingesetzte Altkassen ohne TSE, drohen Zuschätzungen zu Umsatz und Gewinn und somit Steuernachzahlungen. Denn E-Kassen ohne TSE erfüllen seit 1. Januar 2023 nicht mehr die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung.
Die wichtigsten Tipps und Tricks hat Bernhard Köster in der Deutschen Handwerkszeitung dazu in einem Verhaltensknigge für Unternehmer veröffentlicht.
Quelle: Deutsche Handwerkszeitung