Positive Arbeitsmarktentwicklung nimmt alle Personengruppen mit
• 209.080 Arbeitslose im März 2022
• Quote sinkt auf 3,3 Prozent
• Jugendarbeitslosigkeit sinkt auf 2,2 Prozent
Krieg in der Ukraine, Lieferengpässe und ein drohendes Energieembargo: Trotz alledem nimmt der Arbeitsmarkt im April in Baden-Württemberg einen positven Verlauf. Die Arbeitslosenquote sinkt erneut auf 3,3 Prozent, der Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen steigt deutlich um 2.421 auf 25.631. Der Bestand an Arbeitslosen ist insgesamt – in beiden Rechtskreisen, bei allen betrachteten Personengruppen und in allen Kreisen Baden-Württembergs – gegenüber dem Vorjahr stark zurückgegangen.
Im April 2022 waren in Baden-Württemberg 209.080 Menschen arbeitslos gemeldet, 3.794 und damit 1,8 Prozent weniger als im März. Die Arbeitslosenquote insgesamt sinkt auf 3,3 Prozent und bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf 2,2 Prozent. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen verringert sich um 1.752. Der erstmals kräftige Rückgang auch bei der Langzeitarbeitslosigkeit sowie der Anstieg der Beschäftigung deuten auf Entspannung am Arbeitsmarkt aus Sicht der Arbeitnehmer hin.
Die Kräftenachfrage ist überall deutlich gewachsen
Den Arbeitsagenturen in Baden-Württemberg wurden im April rund 25.600 neue Stellenangebote von Arbeitgebern gemeldet und somit fast 25 Prozent mehr als im April 2021. Der Bestand an gemeldeten Stellen liegt nun wieder auf dem Niveau von April 2019.
Die meisten Stellenzugänge gab es im April in der Arbeitnehmerüberlassung und in der Herstellung von Kraftwagen(teilen).
Das Ende der meisten Corona-Beschränkungen und die Frühjahrsbelebung haben im April im Vergleich zum März zu einem – wenn auch zum Teil nur kleinen – Plus in der Nachfrage bei fast allen Branchen geführt. Prozentual am kräftigsten hat der gemeldete Stellenbestand im Gastgewerbe (vom 2. Lockdown neben den Sonstigen Dienstleistungen besonders beeinträchtigt), bei den Qualifizierten Unternehmensdienstleistungen und im Verarbeitenden Gewerbe zugenommen.
Deutlicher Rückgang bei der Zahl der Langzeitarbeitslosen
Die Zahl der Langzeitarbeitslosen geht gegenüber dem Vormonat stärker zurück als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Aktuell sind in Baden-Württemberg 72.232 Menschen länger als ein Jahr arbeitslos gemeldet (1.752 weniger als im März 2022). Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen ist mit 34,5 Prozent allerdings weiterhin sehr hoch.
Christian Rauch, Leiter der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit sieht die Entwicklung am Arbeitsmarkt positiv: „Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im April ist durchweg erfreulich! Dennoch dürfen wir die langfristigen Herausforderungen der Transformation sowie eine mögliche Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit nicht aus den Augen verlieren. Da gilt es jetzt bereits zu handeln.“
Kurzarbeitergeld puffert weiterhin mögliche Arbeitslosigkeit ab
Die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit anzeigen, ist im Vergleich zum Vormonat erneut gesunken. Im April zeigten in Baden-Württemberg 817 Betriebe für 24.298 Beschäftigte Kurzarbeit an. Ein großer Teil der neuen Anzeigen auf Kurzarbeitergeld sind mit Folgen des Ukrainekrieges begründet.
Die tatsächlich realisierte Kurzarbeit kann aufgrund der statistischen Erfassungslogik ausschließlich bis September 2021 ausgewiesen werden.
Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt: Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Ab dem 1. Juni haben Geflüchteten aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung
Zurzeit beziehen die ukrainischen Geflüchteten noch Leistung aus dem Asylbewerberleistungsgesetz und werden bei gewünschter Arbeitsaufnahme durch die Arbeitsagenturen betreut. In Baden-Württemberg haben sich bislang weniger als 300 Geflüchtete in den Agenturen gemeldet. Für eine vereinfachte Form der Kontaktaufnahme hat die Bundesagentur für Arbeit eine Hotline eingerichtet, unter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Ukrainisch und Russisch zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt beraten.
Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 7.04.2022 sollen die Geflüchteten bei Hilfebedürftigkeit ab dem ersten Juni SGBII-Leistungen erhalten können und würden somit in den Jobcentern betreut werden. Die Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für die Zeit ab dem 1. Juni 2022 ist bereits jetzt möglich.
Christian Rauch priorisiert klar: „Nach der humanitären Aufgabe den Menschen aus der Ukraine Sicherheit in Deutschland zu bieten, ist die nächste größere Aufgabe den Übergang in die Grundsicherung und somit in die Betreuung der Jobcenter nahtlos zu gestalten. Auf Basis der dann im Einzelfall vorliegenden Qualifikationen kann dann die bildungsadäquate Integration der geflüchteten Menschen in den Bereichen Spracherwerb und Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse sowie -erfahrungen vorangetrieben werden. Die Wünsche der Menschen werden dabei jedoch immer das Handlungsleitende bleiben. Nur so kann eine erfolgreiche, langfristige und bildungsadäquate Einmündung in den Arbeitsmarkt gelingen.“
Um einen reibungslosen Antrag auf Grundsicherung stellen zu können, müssen die Menschen aus der Ukraine nach dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs.1 des Aufenthaltsgesetzes vorzeigen. Zudem ist ein Konto bei einer deutschen Bank, die Anmeldung bei einer Krankenkasse sowie ein mit ihrem Namen beschrifteter Briefkasten an ihrem aktuellen Wohnsitz notwendig.
Wichtige Informationen zur Antragstellung und zu Beratungs- und Fördermöglichkeiten der Jobcenter, sowie die Möglichkeit online einen Termin zu vereinbaren, gibt es unter www.jobcenter.digital.
Weitere aktuelle Informationen zum Thema Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Informationen zur Hotline finden Sie auf der Internetseite: https://www.arbeitsagentur.de/ukraine
Quelle: Presseinformation Nr. 11 / 2022 der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg
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