Neben der demographischen Entwicklung – der zunehmende Anteil von Älteren an der Gesamtbevölkerung – trägt auch das Passungsproblem von Angebot und Nachfrage zum Fachkräfteengpass bei:
Es gibt deutlich mehr Bewerbungen für Teilzeitstellen als Stellenangebote dafür, und unter den Arbeitsuchenden sind überwiegend Hilfskräfte. Den Pflegeeinrichtungen fehlen aber vor allem Fachkräfte: In der Krankenpflege arbeiten über 70 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten als Fachkräfte, der Helferanteil liegt bei 20 Prozent, Spezialisten und Experten machen den Rest aus. In der Altenpflege dagegen arbeiten 45 Prozent der Beschäftigten in Helferberufen, 43 Prozent als Fachkräfte.
Dr. Susanne Koch, Geschäftsführerin Operativ der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, folgert: „Eine erfolgreich geförderte Qualifizierung bietet beste Chancen für eine Arbeitsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt. Für Weiterbildungen in der Altenpflege etwa besteht die Möglichkeit einer Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit für die komplette Ausbildungsdauer von drei Jahren. Zusätzlich bietet das Qualifizierungschancengesetz seit 2019 erweiterte Möglichkeiten der Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter.“
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW), Arbeitsentgeltzuschuss
Bei der Förderung der Weiterbildung können den Beschäftigten insbesondere Lehrgangskosten, Fahrkosten sowie Kinderbetreuungskosten erstattet werden.
Zudem können Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie ihre Beschäftigten für die Teilnahme an der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen. Die Höhe des Arbeitsentgeltzuschusses kann bis zu 100 Prozent betragen.
Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) haben bis Mai dieses Jahres 276 beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Weiterbildungen im Bereich der Alten- und Krankenpflege gefördert. Das entspricht einem Anteil von 20,5 Prozent an allen geförderten Weiterbildungen Beschäftigter. In keinem anderen Beruf gibt es mehr Beschäftigtenförderungen.
Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE)
- für Privatpersonen: Die Berufsberatung im Erwerbsleben unterstützt Interessierte sowohl durch Einzelberatung – persönlich, am Telefon oder per Videokommunikation – als auch durch themenspezifische berufsorientierende Veranstaltungen mit Gesprächsangeboten vor Ort. Darüber hinaus stehen Onlineangebote zur Selbstrecherche und eigenständigen Orientierung zur Verfügung, insbesondere das Erkundungstool New Plan: Es zeigt Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung anhand der eigenen Kompetenzen auf.
- für Betriebe und Unternehmen: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten vom Arbeitgeber-Service ein umfangreiches Beratungsangebot zur Personalentwicklung. Die Berufsberatung im Erwerbsleben ergänzt dieses Angebot durch Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten, um die zukünftigen Anforderungen von Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt zu erfüllen, persönliche Einzelberatungen vor Ort im Unternehmen, am Telefon oder über Videotelefonie sowie bedarfsgerechte Begleitung im eigenen Veränderungsprozess.
Informationen zur Förderung beruflicher Weiterbildung für Privatpersonen mit Dienststellensuche gibt es hier.
Informationen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten finden Betriebe und Unternehmen hier.
Vertiefte Hintergrundinformationen zum Thema Pflege in Baden-Württemberg sind im aktuellen Dossier zur Pflege der Regionaldirektion Baden-Württemberg zu finden.
Presseinformation der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg, Nr. 24/ 2022