„Zielführende Maßnahmen“ – ein Jahr Teilhabechancengesetz
„Die Fördermöglichkeiten des Teilhabechancengesetzes sind gut angekommen, das Fazit nach einem Jahr ist positiv“, fasst Christian Rauch zusammen, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit. „2019 konnten insgesamt 2.900 Menschen in Baden-Württemberg davon profitieren.“
Das Anfang 2019 in Kraft getretene Teilhabechancengesetz bietet mit den neu hinzugekommenen Paragraphen 16e und 16i im zweiten Sozialgesetzbuch langzeitarbeitslosen Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II, auch „Hartz IV“ genannt) eine intensivere und längere Unterstützung auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt als zuvor:
Wer mindestens zwei Jahre oder länger arbeitslos ist, kann bei Aufnahme einer Beschäftigung zwei Jahre lang unterstützt werden. Die Lohnkosten werden im ersten Jahr bis zu 75 Prozent, im zweiten bis zu 50 Prozent übernommen. Wer sechs Jahre oder länger ALG II bezieht – Schwerbehinderte und Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem minderjährigen Kind nach fünf Jahren – gilt als sehr arbeitsmarktfern und kann bei einer Anstellung bis zu fünf Jahre lang gefördert werden. Die Jobcenter übernehmen in den ersten beiden Jahren die vollen Lohnkosten; ab dem dritten Jahr wird der Lohnkostenzuschuss um jeweils zehn Prozent pro Jahr reduziert.
Die so Beschäftigten werden während der Dauer der Förderung mit einem ganzheitlichen Coaching begleitet, um das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren, was auch die Arbeitgeber unterstützt. Daneben können Kosten für notwendige Qualifizierungen bezuschusst werden.
„Unsere Beobachtungen haben gezeigt, dass die Maßnahmen zielführend sind“, konstatiert Rauch. „Die Jobcenter erreichen vor allem die Zielgruppe der sehr Arbeitsmarktfernen, die ohne Unterstützung keine Chance auf Teilhabe am Arbeitsmarkt und damit an sozialer Teilhabe hätten. Und das begleitende Coaching als wichtiges stabilisierendes Element hilft Beschäftigungsabbrüche vermeiden. Wir erleben, dass regelmäßige Arbeit für die betroffenen Menschen sinnstiftend ist und verloren geglaubte Talente wieder sichtbar werden“. Dazu sei der langfristige Ansatz notwendig, damit zum Ablauf der Förderung ggfs. auch eine Perspektive für einen Übergang in den ersten Arbeitsmarkt entstehen kann.
Gleichwohl zeichnete sich im Jahresverlauf ein deutlich steigender Erfolg bei privaten Arbeitgebern ab. Immerhin 34 Prozent der Arbeitsverhältnisse treten sehr arbeitsmarktferne Teilnehmende nach § 16i bei privaten Arbeitgebern an.
Vor allem in kleineren Betrieben mit stärkerem persönlichem Kontakt lassen sich die Maßnahmen unkompliziert umsetzen, aber auch Großunternehmen äußern sich positiv über die Zusammenarbeit mit Jobcentern.
Laut einer bundesweiten Umfrage schätzten fast 70 Prozent der befragten Betriebe den bisherigen Beschäftigungsverlauf als gut oder sehr gut ein. Ebenso positiv bewerten die Arbeitgeber das begleitende Coaching Angebot.
Das Teilhabechancengesetz greift bisher vor allem bei Menschen, die zuvor sechs Jahre oder länger im Leistungsbezug lebten. Die Zahl der Geförderten, die seit zwei Jahren arbeitslos sind, könnte noch etwas größer werden, findet Christian Rauch. Außerdem sieht er bei der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes noch Potenzial:
„Wir sollten mehr Frauen und Personen mit Kindern in der Bedarfsgemeinschaft diese Chancen eröffnen. Derzeit liegt der Anteil der geförderten Frauen mit fünf oder mehr Jahren Leistungsbezug in Baden-Württemberg bei 38 Prozent, unter denen mit zwei oder mehr Jahren Arbeitslosigkeit bei 30 Prozent. Deshalb werben wir auch für mehr wohnortnahe Beschäftigungsangebote im kommunalen Raum. Es gilt, mithilfe der geförderten Beschäftigung die Menschen auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt und damit auch deren Familien zu unterstützen. Nur so kann es gelingen, die Zahl von derzeit gut 40.000 langzeitarbeitslosen
Leistungsempfängerinnen und -empfängern im Land dauerhaft zu reduzieren.“
Quelle: Presseinformation Nr. 03/ 2020 der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg
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